FÜR FUSSGÄNGERINNEN UND FUSSGÄNGER
| Den Streifen nie überraschend betreten; wenn nötig Sicherheitshalt einschalten | |
![]() Bedenken Sie, dass auch ein Vortrittsrecht nie absolut ist: So braucht jedes Fahrzeug eine gewisse Strecke, um zum Stillstand gebracht zu werden. | |
| Absicht mit klarer Körperhaltung signalisieren | |
![]() Geben Sie Ihre Absicht deutlich bekannt, indem Sie sich an den Fahrbahnrand begeben. Handzeichen sind nicht obligatorisch, aber erlaubt. | |
| Den Streifen nur betreten, wenn dies gefahrlos möglich ist | |
![]() Achten Sie vor dem Betreten der Fahrbahn auf Fahrzeuge von links und von rechts, aber auch auf abbiegende Fahrzeuge von hinten oder von vorne. Vergewissern Sie sich, dass der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin Sie gesehen hat. Achtung: Das Tram hat auch auf Fussgängerstreifen den Vortritt. | |
| Fahrzeuge auf allen Fahrstreifen beachten, auch von rechts kommende | |
![]() Wenn Fahrzeuglenkende Ihnen den Vortritt auf dem Fussgängerstreifen gewähren, sollten Sie sich vergewissern, dass kein anderes Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat - besonders wichtig ist dies bei Strassen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung. | |
| Mit Fehlern rechnen, im Zweifelsfalle besser warten | |
![]() Mit Fehlern rechnen, jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Ablenkung, Stress, Emotionen und viele andere Ursachen können zu unberechenbaren Reaktionen von Fahrerinnen und Fahrern führen. Gehen Sie keine Risiken ein und kalkulieren Sie Raum für ein mögliches Fehlverhalten ein. Helle Kleider oder lichtreflektierende Artikel dienen nachts Ihrer Sicherheit. | |
| Weitere Auskünfte: sicherheit@gelbeszebra.ch |
TCS, Verkehrssicherheit Case postale 820 1214 Vernier Tél. 022 417 23 90 sro@tcs.ch |
Fussverkehr Schweiz Klosbachstr. 48 8032 Zürich Tel. 043 488 40 34 info@fussverkehr.ch |