FÜR LENKERINNEN UND LENKER
| Auf Fussgänger achten - zum Bremsen bereit sein | |
![]() Machen Sie es sich zur Gewohnheit, bewusst auf Fussgängerinnen und Fussgänger zu achten, besonders auch in der Umgebung von Fussgängerstreifen. Bei Dunkelheit und schlechtem Wetter ist zudem immer mit "unsichtbaren" Fussgängerinnen und Fussgängern zu rechnen, insbesondere mit dunkel gekleideten. | |
| Fussgängern von rechts wie auch von links den Vortritt gewähren | |
![]() Halten Sie bereits an, wenn eine Person beabsichtigt,die Strasse auf einem Streifen zu überqueren und nicht erst, wenn sich die Person schon darauf befindet. Achten Sie besonders auch beim Abbiegen auf Fussgängerinnen und Fussgänger. | |
| Bei Kindern, Behinderten und alten Menschen: Immer vollständig anhalten | |
![]() Da Kinder im Vorschulalter Geschwindigkeiten nicht abschätzen können, lehren Verkehrsinstruktoren der Polizei, die Strasse erst dann zu betreten, wenn Kein Auto in Sicht ist oser ein herannahendes Fahrzeug angehalten hat. Erst wenn dessen Räder still stehen, dürfen Kinder die Strasse betreten. Dies gilt auch, wenn sie in Begleitung Erwachsener sind. | |
| Langsame, abbremsende oder anhaltende Fahrzeuge nie überholen | |
![]() Fussgängern von rechts wie auch von links den Vortritt gewähren Fussgängerinnen und Fussgänger können von Fahrzeugen verdeckt sein. Deshalb dürfen Sie langsame, abbremsende oder anhaltende Fahrzeuge vor Zebrastreifen auf keinen Fall überholen. Seien Sie besonders vorsichtig auf Strassen mit mehreren Fahrspuren. | |
| Mit Fehlern rechnen, im Zweifelsfalle bremsen | |
![]() Verlassen Sie sich nicht auf das korrekte Verhalten der Fussgängerinnen und Fussgänger. Diese hatten nicht unbedingt eine Verkehrsschulung, sind vielleicht in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt oder einfach in Gedanken woanders. Beobachtet ein Fussgänger Ihr Fahrzeug nicht, so ist das ein Alarmzeichen. Eine Notbremsung ist nie ausgeschlossen. Verwenden deshalb Sie und Ihre Mitfahrer immer die Sicherheitsgurten. | |
| Weitere Auskünfte: sicherheit@gelbeszebra.ch |
TCS, Verkehrssicherheit Case postale 820 1214 Vernier Tél. 022 417 23 90 sro@tcs.ch |
Fussverkehr Schweiz Klosbachstr. 48 8032 Zürich Tel. 043 488 40 34 info@fussverkehr.ch |